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Pflege auf den Kanaren

Eine Serie in 4 Teilen Persönlicher Erfahrungsbericht B.H.G. Zinhard — Lanzarote, 2026
Teil 1

Worauf man achten sollte

In den vergangenen Wochen wurde in der Presse der kanarischen Inseln mehrfach vor verschiedenen Angeboten gewarnt, die außerhalb der offiziellen Regeln stattfinden. In der Presse war zuletzt von illegalen Autovermietungen und nicht genehmigten Wanderangeboten die Rede. Dienste also, die auf den ersten Blick praktisch erscheinen, rechtlich aber auf wackligen Beinen stehen.

Ein Bereich, der in diesem Zusammenhang ebenfalls immer wieder diskutiert wird, ist ein besonders sensibles Thema: Pflege und Betreuung zu Hause.

Viele Residenten auf den Kanarischen Inseln sind inzwischen im Rentenalter. Manche leben allein, andere weit entfernt von ihrer Familie. Wenn dann gesundheitliche Probleme auftreten, entsteht schnell der Wunsch nach Unterstützung im eigenen Zuhause – möglichst unkompliziert, möglichst in der eigenen Sprache. Genau hier entstehen zunehmend Angebote von privaten Betreuungspersonen oder sogenannten mobilen Pflegediensten.

Auf den ersten Blick klingt das nach einer hilfreichen Lösung. Doch nicht jedes Angebot bewegt sich automatisch im rechtlich sicheren Rahmen.

In Spanien, und damit auch auf den Kanarischen Inseln, ist die professionelle Pflege klar geregelt

Wer medizinische Pflegeleistungen anbietet, benötigt eine offizielle Genehmigung der Behörden sowie eine entsprechende berufliche Registrierung. Dazu kommen steuerliche Anmeldung, Dokumentationspflichten und in der Regel auch eine Berufshaftpflichtversicherung. Der Grund dafür ist einfach: Pflege ist kein gewöhnlicher Dienstleistungsbereich. Hier geht es um Gesundheit, Medikamente und manchmal auch um Situationen, in denen schnell entschieden werden muss.

Wenn eine Pflegekraft beispielsweise Medikamente verabreicht, eine Wunde versorgt oder einen Patienten beim Duschen unterstützt, kann im schlimmsten Fall auch etwas schiefgehen. Ein Sturz im Bad, eine falsche Medikamentengabe oder eine unterlassene Hilfeleistung sind Risiken, die rechtliche und gesundheitliche Folgen haben können. Genau deshalb existieren diese gesetzlichen Regelungen.

Bei nicht offiziell registrierten Angeboten entstehen dagegen mehrere Fragen und Risiken

  • Ist die Tätigkeit steuerlich angemeldet?
  • Besteht eine Haftpflichtversicherung?
  • Wer übernimmt die Verantwortung, wenn tatsächlich einmal etwas passiert?

Für Angehörige oder Betroffene kann das im Ernstfall zu einer schwierigen Situation werden.

Dabei ist es wichtig zu betonen

Viele Menschen, die solche Hilfe anbieten, handeln vermutlich mit guten Absichten. Oft versuchen sie schlicht, eine Lücke zu schließen. Denn der Bedarf an Betreuung im Alltag wächst auf den Inseln – und das offizielle System ist nicht immer so schnell oder flexibel, wie Betroffene es benötigen oder sich wünschen.

Trotzdem lohnt es sich, bei solchen Angeboten genauer hinzuschauen

Gerade wenn es um Pflege, Medikamente oder gesundheitliche Betreuung geht, sollten Interessierte im Zweifel nachfragen, ob ein Dienst offiziell registriert ist und unter welchen Bedingungen er arbeitet. Denn am Ende geht es um etwas sehr Persönliches: Vertrauen. Und Vertrauen ist in der Pflege nur dann wirklich gut aufgehoben, wenn auch die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen stimmen.

Teil 2

Woran erkennt man den zugelassenen und seriösen Dienstanbieter

Im ersten Teil ging es um ein Thema, das auf den Kanarischen Inseln zunehmend an Bedeutung gewinnt: Angebote rund um Betreuung und Pflege zu Hause. Viele Menschen wünschen sich Unterstützung im eigenen Zuhause – besonders dann, wenn Familie weit entfernt lebt oder der Alltag plötzlich schwieriger wird.

Woran erkennt man den offiziellen und seriösen Anbieter?

Auf den Kanarischen Inseln sind professionelle Pflege- und Betreuungsdienste in der Regel registriert und arbeiten mit einer entsprechenden Genehmigung der Behörden. Solche Dienste sind meist als Unternehmen oder Organisation angemeldet, stellen Rechnungen aus und verfügen über Versicherungen für ihre Tätigkeit.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Hilfe im Alltag automatisch ein Pflegedienst sein muss. Zwischen Haushaltshilfe, Betreuung und medizinischer Pflege gibt es wichtige Unterschiede. Eine Begleitung zum Arzt, Hilfe beim Einkaufen oder Unterstützung im Haushalt kann durchaus auch von selbstständig arbeitenden Personen angeboten werden.

Anders sieht es aus, sobald medizinische Tätigkeiten ins Spiel kommen – etwa Medikamentengabe, Wundversorgung oder andere pflegerische Maßnahmen.

Hier gelten strenge Regeln

Für Betroffene oder Angehörige kann es deshalb sinnvoll sein, einige einfache Fragen zu stellen, bevor man ein Angebot in Anspruch nimmt.

Zum Beispiel:

  • Ist der Dienst offiziell registriert?
  • Wer stellt die Rechnung?
  • Besteht eine Haftpflichtversicherung für die Tätigkeit?
  • Und welche Ausbildung oder Qualifikation liegt vor?

Diese Fragen haben nichts mit Misstrauen zu tun. Sie gehören schlicht zu einer verantwortungsvollen Entscheidung, wenn es um Gesundheit und persönliche Pflegebetreuung geht.

Ein weiterer Punkt ist die Verantwortung im Alltag

Gerade bei älteren oder gesundheitlich eingeschränkten Menschen können Situationen entstehen, in denen schnelle Hilfe nötig ist. In solchen Momenten ist es wichtig, dass klar geregelt ist, wer welche Aufgaben übernehmen darf und wer im Notfall zuständig ist.

Sprachbarrieren sind natürlich gegenwärtig

Die Realität auf den Kanarischen Inseln ist dabei manchmal komplexer, als man zunächst denkt. Viele Residenten sprechen nur wenig Spanisch und suchen gezielt nach deutsch- oder englischsprachiger Unterstützung. Gleichzeitig wächst der Bedarf an Betreuung im Alter stetig. Das führt dazu, dass immer wieder neue Angebote entstehen – manche gut organisiert und offiziell registriert, andere unprofessionell und eher improvisiert.

Für Betroffene bleibt deshalb vor allem eines wichtig, genau hinsehen, nachfragen und sich Zeit für die Entscheidung nehmen. Denn Hilfe im Alltag ist etwas Wertvolles. Und gerade dort, wo Vertrauen eine große Rolle spielt, sollte man sich sicher sein, dass auch die Rahmenbedingungen stimmen.

Teil 3

Welche Möglichkeiten gibt es, worauf kommt es an?

Zunächst möchte ich an dieser Stelle einmal kurz klären, dass jeder, der seinen festen Wohnsitz auf den Kanaren hat, und über 6 Monate hier ständig lebt, einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen kann. Die Pflege ist per Gesetz geregelt und wird von den regionalen Regierungen, den Cabildos bzw. den örtlichen Bürgermeisterämtern geregelt. Die Ansprüche bestehen auch dann, wenn man hier noch nie in die Sozialversicherung Mitglied war, also nie eingezahlt hat. Selbst dann, wenn man aus Deutschland Rente bezieht.

Wer sich ernsthaft mit dem Thema Pflege auf den Kanaren beschäftigt, kommt früher oder später an den Punkt, an dem es konkret wird: Was kostet das – und wer trägt diese Kosten?

Eine einfache Antwort gibt es nicht. Entscheidend ist, auf welchem Weg die Versorgung erfolgt und welche Form der Pflege tatsächlich benötigt wird. Denn ein Pflegeheim ist nicht immer die einzige – und oft auch nicht die erste – Option.

Zu Hause bleiben mit Unterstützung

Wer noch zu Hause leben kann, aber Hilfe braucht, hat zwei realistische Alternativen zum Pflegeheim.

Die erste ist der häusliche Pflegedienst – der Servicio de Ayuda a Domicilio, kurz SAD. Dabei kommen ausgebildete Fachkräfte ins Haus und übernehmen je nach anerkanntem Pflegegrad eine festgelegte Stundenzahl im Monat. Die Kosten trägt weitgehend das System – der Eigenanteil ist zwar einkommensabhängig aber in vielen Fällen sehr gering. Wer einen Dienst ohne offizielle Zulassung beauftragt – egal wie professionell der Auftritt wirkt – zahlt alles selbst und hat im Schadensfall keinerlei Absicherung.

Das Tageszentrum - Centro de Dia - eine Alternative

Die Person verbringt den Tag in einer betreuten Einrichtung mit Mahlzeiten, Aktivitäten und medizinischer Begleitung – und schläft zu Hause. Für viele Familien ist das die sinnvollste Lösung, solange ein gewisses Maß an Selbstständigkeit noch vorhanden ist. Auch hier gilt: Nur offiziell zugelassene Einrichtungen berechtigen zum staatlichen Zuschuss.

Die Vollpflege im Heim - zwei Wege mit großem Unterschied

Wer einen Vollzeitpflegeplatz benötigt, steht vor einer grundlegenden Entscheidung: staatlich konzertiert oder privat.

Wer über das Sistema de Dependencia einen Platz zugewiesen bekommt, landet in einer staatlichen oder konzertierten Einrichtung. Konzertierte Heime sind privat geführt, arbeiten aber im Rahmen eines öffentlichen Versorgungsvertrags mit der Verwaltung zusammen. Die Preise sind reguliert, die Qualitätsstandards gesetzlich vorgeschrieben.

Wie viel der Betroffene selbst trägt, richtet sich nach Einkommen und Vermögen – die Obergrenze liegt bei 90 Prozent der Platzkosten. Kinder oder Angehörige werden nicht herangezogen. Ein gesetzlich festgelegter Mindestbetrag für persönliche Ausgaben bleibt in jedem Fall erhalten.

Wer sich privat organisiert – weil ein Platz kurzfristig verfügbar ist, eine Einrichtung empfohlen wird oder man sich bewusst dafür entscheidet – zahlt den Marktpreis. Allerdings kann zur Entlastung ein staatlicher Zuschuss beantragt werden – das wird im Spanischen >Prestación Económica Vinculada al Servicio< genannt.

Dieser Zuschuss kann einen eher kleinen Teil der Kosten abdecken, ersetzt aber keine vollständige Finanzierung. Und er wird nur dann gewährt, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Die Person muss einen anerkannten Pflegegrad haben – und die Einrichtung muss offiziell zugelassen und im Register eingetragen sein. Fehlt eine dieser beiden Bedingungen, gibt es nichts.

Welche Vermögenswerte werden herangezogen

Das ist eine Frage die viele beschäftigt – und die Antwort unterscheidet sich sehr deutlich vom deutschen System.

Auf den Kanaren wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit jährlich neu berechnet. Einbezogen werden Renten und sonstige Einkünfte, Mieteinnahmen und Dividenden, Bankguthaben, Wertpapiere und Aktien sowie weitere Immobilien. Die selbst bewohnte Hauptwohnung bleibt geschützt – solange man dort lebt. Zieht man ins Pflegeheim, kann auch sie in die Berechnung einfließen.

Niemand wird gezwungen, Vermögen zu verkaufen. Der Eigenanteil wird aus den laufenden Einkünften berechnet – aber wer insgesamt mehr hat, zahlt mehr. Verändert sich die finanzielle Situation, wird im Folgejahr eine neue Berechnung vorgenommen. Das System passt sich also an.

Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Deutschland, wo Vermögen im Extremfall vollständig verwertet werden muss. Auch Kinder und andere Verwandte werden nicht in die Berechnung einbezogen. In Spanien zahlt man mehr wenn man mehr hat – aber man muss nicht verkaufen um die Pflegekosten zu bezahlen. Konkrete Rechenbeispiele dazu folgen in Teil 4.

Die Wartezeit für die Anerkennung des Pflegegrades

All das setzt voraus, dass ein Pflegegrad anerkannt ist. Und genau das dauert.

Die Regierung der Kanaren hat kürzlich stolz verkündet, die Bearbeitungszeit auf rund ein Jahr reduziert zu haben (Stand April 2026). Das ist tatsächlich eine Verbesserung. Aber ein Jahr ist immer noch ein Jahr. Wer heute einen Antrag stellt, wartet bis dahin - ohne staatliche Unterstützung – egal ob für den häuslichen Dienst, das Tageszentrum oder den Pflegeheimplatz. Das ist der Grund warum wir in Teil 1 dieser Serie geschrieben haben: Nicht warten bis es brennt.

Vor der Entscheidung stehen die zwei wichtigen Fragen

Bevor man sich für eine Pflegelösung entscheidet – ob häuslicher Dienst, Tageszentrum oder Pflegeheim – lohnen sich zwei Fragen:

Ist der Anbieter offiziell zugelassen und im Register des Gobierno de Canarias eingetragen? Nur dann besteht voller Anspruch auf staatliche Unterstützung – und nur dann gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsstandards.

Welcher monatliche Eigenanteil entsteht unter realistischen Bedingungen – und das dauerhaft? Nicht der erste Monat entscheidet. Sondern die Summe über Monate und Jahre.

Teil 4

Was bleibt am Ende zu zahlen? Konkrete Zahlen, echte Beispiele

Jetzt wird es konkret. Nicht mehr Theorie. Sondern die Frage, die sich jeder irgendwann stellt: Was bleibt am Ende wirklich zu zahlen?

Die Formel – so funktioniert die Berechnung

Auf den Kanaren gilt seit 2014 ein einheitliches Berechnungsmodell. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Person – die sogenannte Capacidad Económica – ergibt sich aus zwei Komponenten.

Erstens das Jahreseinkommen:

Rente, Mieteinnahmen, Dividenden, sonstige Einkünfte – alles was regelmäßig fließt.

Zweitens ein Prozentsatz des Nettovermögens:

Bei Personen ab 65 Jahren werden 5 Prozent des Nettovermögens zum Jahreseinkommen addiert. Das Nettovermögen umfasst Bankguthaben, Wertpapiere, Aktien, Zweitwohnungen und weitere Immobilien – bewertet zum Katasterwert. Die selbst bewohnte Hauptwohnung bleibt außen vor, solange man dort lebt.

Die Summe aus beidem ergibt die jährliche Kapazität – und daraus wird monatlich der Eigenanteil berechnet. Die Obergrenze liegt immer bei 90 Prozent der tatsächlichen Platzkosten – aber nur im staatlichen oder konzertierten System. Ein gesetzlicher Mindestbetrag für persönliche Ausgaben bleibt in jedem Fall unangetastet.

Drei realistische Szenarien

Um das greifbar zu machen, schauen wir uns drei unterschiedliche Situationen an.

Szenario 1 - Kleine Rente, wenig Vermögen

Marianne bezieht eine monatliche Rente von 800 Euro (in etwa die Mindestrente) - also 9.600 Euro im Jahr. Nennenswerte Ersparnisse oder weiteres Vermögen sind nicht vorhanden. Die Hauptwohnung ist gemietet.

Nettovermögen: 0 Euro. 5% davon: 0 Euro.

Jahreskapazität: 9.600 Euro – monatlich 800 Euro.

Bei einem konzertierten Pflegeheimplatz mit Kosten von rund 1.800 Euro monatlich würde Marianne nach der Einkommensstaffelung in vielen Fällen einen Eigenanteil im niedrigen dreistelligen Bereich zahlen. Den Rest trägt das System vollständig.

Szenario 2 - Mittlere Rente, Zweitwohnung, Bankguthaben/Aktien o.ä.

Karl-Heinz bezieht 1.700 Euro Rente monatlich und 600 Euro Mieteinnahmen aus einer Zweitwohnung – also 27.600 Euro Jahreseinkommen. Auf der Bank liegen 100.000 Euro Bargeld und Aktien etc. Die vermietete Zweitwohnung hat einen Katasterwert von 180.000 Euro.

Nettovermögen: 280.000 Euro. 5% davon: 14.000 Euro jährlich.

Jahreskapazität: 27.600 + 14.000 = 41.600 Euro – monatlich rund 3.467 Euro.

Bei einem konzertierten Platz mit Kosten von 1.800 Euro liegt der maximale Eigenanteil bei 90% – also 1.620 Euro monatlich. Die Einkommensstaffelung wird den tatsächlichen Betrag in der Praxis etwas darunter halten.

Beim privaten Pflegeheim mit Kosten von 3.200 Euro plus 10% MwSt. – also 3.520 Euro – sieht es anders aus. Der staatliche Zuschuss bei Pflegegrad III beträgt maximal 747 Euro. Also bleibt ein Eigenanteil den Karl-Heinz mit rund 2.770 Euro monatlich tragen muß.

Im privaten System gibt es keine Deckelung. Die Preisgestaltung liegt einzig beim Anbieter. Was fehlt, zahlt man – Monat für Monat.

Szenario 3 - Höheres Einkommen, größeres Vermögen

Michelle bezieht insgesamt 2.500 Euro Rente monatlich – 30.000 Euro jährlich. Dazu kommen 800 Euro Mieteinnahmen – 9.600 Euro jährlich. Auf der Bank liegen 200.000 Euro in verschiedenen Wertanlagen. Die Zweitwohnung hat einen Katasterwert von 250.000 Euro.

Nettovermögen: 450.000 Euro. 5% davon: 22.500 Euro jährlich.

Jahreskapazität: 39.600 + 22.500 = 62.100 Euro – monatlich rund 5.175 Euro.

Bei einem konzertierten Platz greift die Obergrenze: maximal 90% von 1.800 Euro = 1.620 Euro monatlich. Mehr kann nicht verlangt werden – auch wenn die Kapazität theoretisch höher wäre.

Beim privaten Platz zahlt diese Person identisch wie in Szenario 2 – rund 2.770 Euro monatlich. Der Zuschuss ist gedeckelt, die privaten Kosten sind es nicht.

Was passiert wenn das Vermögen abnimmt?

Das ist eine Frage die viele beschäftigt – und die Antwort nimmt eine der größten Ängste die Menschen in dieser Situation haben.

Die Kapazität wird jährlich neu berechnet – immer auf Basis der aktuellen Steuererklärung. Wenn Ersparnisse abnehmen weil der Eigenanteil monatlich daraus bestritten wird, sinkt das Vermögen – und damit im Folgejahr auch die berechnete Kapazität und der Eigenanteil. Niemand wird dauerhaft über seine Verhältnisse belastet. Das System passt sich automatisch an die tatsächliche Situation an.

Ein besonderer Hinweis für Residenten mit Vermögen im Ausland

Wer auf den Kanaren dauerhaft lebt und gleichzeitig Vermögen oder Einkünfte in Deutschland – oder einem anderen Land – hat, sollte wissen: Als fiscalischer Resident in Spanien gilt die Deklarationspflicht für das gesamte weltweite Vermögen und Einkommen. Das betrifft Bankkonten in Deutschland, Immobilien in Deutschland, Wertpapiere, eine deutsche Rente – alles.

Das bedeutet auch für die Dependencia-Berechnung: Ausländische Einkünfte wie eine deutsche Rente fließen als Einkommen ein. Ausländische Immobilien und Ersparnisse fließen als Vermögen ein – und erhöhen entsprechend die berechnete Kapazität und damit den Eigenanteil.

Wer also eine Wohnung in Deutschland besitzt und gleichzeitig hier auf den Inseln Pflege in Anspruch nehmen möchte, wird mit seinem gesamten Vermögen bewertet – nicht nur mit dem was hier sichtbar ist. Das spanische System kennt keine Grenze am Atlantik.

Für solche Fälle empfiehlt sich unbedingt eine individuelle Beratung bei den Servicios Sociales oder einem Steuerberater mit Kenntnissen im deutsch-spanischen Steuerrecht – denn die Berechnung kann extrem komplex werden.

Der Vergleich mit Deutschland

In Deutschland ist die Situation grundsätzlich anders. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt einen festen Betrag je nach Pflegegrad – der Rest muss selbst getragen werden da die Pflegeheime auch jeweils ihre eigenen Pflegesatzberechnungen haben. Reicht das Einkommen nicht, greift das Sozialamt – und dann kann tatsächlich das gesamte Vermögen herangezogen werden, einschließlich der selbst bewohnten Immobilie.

Kinder können ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zur Zahlung verpflichtet werden. In Spanien gibt es diese Möglichkeit nicht. Kinder haften nicht. Immobilien müssen nicht verkauft werden. Und die Obergrenze im staatlichen System schützt davor, dass der gesamte Lebensstandard zusammenbricht.

Das bedeutet nicht, dass das spanische System günstiger ist – wer viel hat, zahlt auch viel. Aber es ist berechenbarer, sozialer gestaffelt und schützt die Familie.

Was bleibt

Diese Serie hat versucht, ein komplexes Thema so zu erklären, dass man es versteht bevor man es braucht.

Die wichtigsten Punkte in Kürze:

  • Frühzeitig den Pflegegrad beantragen – die Wartezeit beträgt derzeit rund ein Jahr.
  • Nur zugelassene Anbieter berechtigen zu staatlicher Unterstützung.
  • Im staatlichen System gibt es eine Obergrenze und soziale Staffelung – im privaten nicht.
  • Vermögen wird berücksichtigt – aber niemand muss alles verkaufen.
  • Die Berechnung erfolgt jährlich neu – das System passt sich an.
  • Ausländisches Vermögen und Einkommen fließen vollständig in die Berechnung ein.
  • Kinder und Angehörige haften in Spanien nicht.

Verstehen muss man das System vorher. Denn wenn es ernst wird, ist es zu spät für Berechnungen.

Wichtiger Hinweis zu den genannten Zahlen

Die Preisangaben für konzertierte Pflegeheimplätze basieren auf offiziellen Tagessätzen der Comunidad Autónoma (Stand November 2024). Die Preise für private Einrichtungen stammen aus aktuellen Berichten von inforesidencias.com und miresi.es (Stand 2024/2025). Die Berechnungsformel basiert auf dem Decreto 93/2014 der Comunidad Autónoma de Canarias.

Alle Angaben können je nach individuellem Fall variieren – für eine persönliche Berechnung empfiehlt sich die Beratung bei den Servicios Sociales (Bürgermeisterämter bzw. Cabildo) oder einem Steuerberater mit Kenntnissen, je nach Fall, im deutschen und/oder spanischen Steuerrecht.

Anträge für die Pflegeunterstützung können bei den Servicios Sociales (Bürgermeisterämter bzw. Cabildo) eingereicht werden.

Stand der Informationen: April 2026

Das war die Serie über die Pflegedienste und Möglichkeiten auf den Kanaren.

Danke für das Interesse.

B.H.G. Zinhard

Wer Fragen hat, stellt sie. Und wer jetzt manches klarer sieht als vorher, dem haben diese vier Teile vielleicht bereits geholfen.

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Diese Serie erschien auch in der Facebook-Gruppe Hola Lanzarote +++.

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Ein letzter, aber wichtiger Hinweis

Diese Serie gibt ausschließlich persönliche Erfahrungen und Beobachtungen des Autors wieder. Sie ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder behördliche Beratung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten asesor fiscal oder Steuerberater oder direkt an die entsprechenden öffentlichen Stellen, die gerne beraten.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI recherchiert und verfasst sowie mit offiziellen Quellen abgeglichen (Stand: April 2026). Gesetzliche Vorschriften und Verfahrensregeln können sich jederzeit ändern.

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