Was bedeutet es überhaupt?
Als ich 1986 nach Lanzarote kam, rechnete man noch in D-Mark. Ein Kaffee kostete ein paar Pesetas, man wechselte am Flughafen oder bei der Bank, und wer länger bleiben wollte, begann irgendwann eine kleine Odyssee durch die Amtsstuben.
Ich erinnere mich noch gut. Es war ein ganzer Stapel Papiere und Formulare, den man zusammentragen musste. Dazu brauchte man sogar einen bestimmten Stempel im deutschen Reisepass, der belegte, wann man eingereist war — und zwar nicht irgendwann, sondern nur wenige Wochen vor der Beantragung durfte dieser Stempel liegen. Sonst fing man von vorne an. Kein Pardon!
Und während das Verfahren lief, änderten sich die Vorschriften. Plötzlich brauchte man das eine Papier nicht mehr, dafür aber zwei andere. Manchmal brauchte man sogar einen Antrag, um einen Antrag stellen zu dürfen. Man lief von einem Amt zum nächsten, sammelte Stempel, wartete, ging wieder hin, brachte neue Papiere. So ging das wochen-, monatelang.
Heute ist das etwas einfacher — zumindest in der Theorie.
Es gibt digitale Termine, klarere Listen, eindeutigere Zuständigkeiten. Aber wer es schon einmal durchgemacht hat, wird mir zustimmen: Ganz ist das alte Chaos nie verschwunden. Man braucht immer noch Geduld, immer noch den richtigen Beamten am richtigen Tag, und manchmal immer noch das Glück, dass die Vorschrift heute noch dieselbe ist wie gestern.
Die Frage, die ich immer wieder höre, meistens nach dem zweiten Glas Wein: "Sollte ich eigentlich Resident werden?" Manchmal fragt es jemand, der seit zwei oder auch mehr Jahren auf der Insel lebt und noch nie beim Rathaus war.
Manchmal jemand, der ein Haus gekauft hat und drei Monate im Jahr herkommt. Und manchmal jemand, der längst hier ist, ohne es zu wissen — weil er die Tage einfach nicht mehr zählt.
Bevor wir diese Frage in den folgenden Teilen ehrlich beantworten, müssen wir erst einmal klären, was das Wort "Residencia" überhaupt bedeutet. Denn genau hier beginnt die Verwirrung.
Drei Ebenen, ein roter Faden
Residencia ist nicht eine Sache. Es sind drei. Das Empadronamiento, die eigentliche Residencia mit der NIE und die Steuerresidenz. Formal sind sie voneinander getrennt — jede hat ihr eigenes Gesetz, ihre eigene Behörde, ihre eigene Wirkung.
Theoretisch kann man das eine haben, ohne das andere. Aber so funktioniert das Leben nicht. In der Praxis sind die drei Ebenen eine Kette, und wer das eine Glied erreicht hat, landet fast automatisch beim nächsten. Das Gesetz sagt manchmal das eine, die Verwaltung verlangt das andere, und der Alltag macht es sowieso auf seine Weise. Genau das muss man verstehen, bevor man die Frage überhaupt stellen kann, ob sich die Beantragung lohnt.
Das Empadronamiento — der Anfang der Kette
Da ist zuerst das Padrón. Die Anmeldung im Rathaus der Gemeinde, in der man wohnt. Es sagt nichts anderes als: "Diese Person lebt in dieser Gemeinde." Ein Melderegister, nicht mehr.
Das Padrón hat trotzdem seinen Wert. Die Gemeinde bekommt für jeden gemeldeten Einwohner Geld aus dem übergeordneten, staatlichen Topf. Je mehr Empadronados (Einwohner), desto mehr Mittel für Schulen, Straßen, Gesundheitszentren. Deshalb drängen manche Gemeinden fast darauf, dass man sich einträgt.
Und für einen selbst ist das Padrón die Grundlage — nicht der alleinige Nachweis — für den Residentenrabatt von 75 Prozent auf Flüge und Fähren zwischen den Inseln und zum Festland — und der Nachweis, den Behörden im Alltag sehen wollen, wenn man hier wirklich wohnt.
Theoretisch reicht für die Anmeldung beim Padrón der gültige Reisepass — EU-Bürger brauchen laut Gesetz keine NIE dafür. In der Praxis aber fragt so gut wie jede Gemeinde trotzdem nach ihr, sobald man sie hat. Und wer länger als drei Monate bleiben will, ist ohnehin verpflichtet, sich bei der Ausländerbehörde zu registrieren — daran führt auf Dauer kein Weg vorbei.
Die NIE — das Bindeglied
Und damit sind wir beim zweiten Glied der Kette. Die eigentliche Residencia, in Form des grünen Papiers oder der grünen Karte für EU-Bürger, der TIE für Nicht-EU-Bürger. Darauf steht die NIE, die "Número de Identidad de Extranjero" (Ausländer-Identifikationsnummer).
Und hier liegt der Punkt, den kaum jemand in den Rathausgesprächen erwähnt: Die NIE ist nicht nur eine Ausländernummer. Sie ist die Identifikationsnummer, unter der man in Spanien auch steuerlich geführt wird.
Ohne NIE wird vieles schwierig oder unmöglich — der Immobilienkauf, ein fester Arbeitsvertrag, die Gesundheitskarte im öffentlichen System. Bei Banken gibt es zwar die Möglichkeit eines Nicht-Residenten-Kontos, aber das ist eine eingeschränkte Variante mit höheren Gebühren und weniger Funktionen. Und vor allem: Ohne NIE kann man nicht regulär als Steuerpflichtiger in Spanien geführt werden.
Das heißt: Die NIE ist das eigentliche Bindeglied zwischen Padrón und Steuerresidenz. Sie ist das Dokument, das aus einem "Ich bin hier gemeldet" ein "Ich bin hier präsent" macht. Und sobald man sie hat, ist man für den spanischen Staat kein Schatten mehr, sondern eine Person mit Geschichte.
Die Steuerresidenz — die unsichtbare Ebene
Das dritte Glied ist die Steuerresidenz (NIF). Und die ist etwas Besonderes: Sie hat kein eigenes Papier, keine eigene Eintragung, kein Amt, bei dem man sich für sie anmeldet. Sie entsteht einfach — wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Die bekannteste ist die 183-Tage-Regel. Wer mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringt, gilt in der Regel als steuerlich ansässig. Ob er das will oder nicht. Ob er eine NIE hat oder nicht. Das spanische Finanzamt kann ihn als Steuerresidenten behandeln, wenn die Tage sich summieren. Es gibt aber noch zwei weitere Kriterien, die Spanien anwenden kann: wenn der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen in Spanien liegt, oder wenn der Ehepartner und die minderjährigen Kinder hier leben. Das heißt: Wer seine Firma hier hat oder seine Familie, kann auch mit weniger Tagen als Resident gelten.
Das ist die Falle, in die die meisten ungewollt stolpern. Sie halten sich für "Langzeiturlauber" oder "halbjährige Bewohner" und hören irgendwann von der Hacienda (Finanzamt). Und dann wird es unangenehm.
Wie das alles in der Praxis zusammenhängt
Jetzt kommt der Teil, den das Gesetz nicht so klar sagt, den man aber nach vierzig Jahren auf der Insel einfach weiß.
In der Theorie sind die drei Ebenen getrennt. Man kann im Padrón stehen, ohne die NIE zu haben. Man kann die NIE haben, ohne (NIF) steuerlich resident zu sein. Man kann sogar steuerlich resident sein, ohne sich jemals irgendwo angemeldet zu haben — das entscheidet die Hacienda maßgeblich anhand der Tage oder den vorgenannten Bedingungen, aber nicht ausschließlich.
In der Praxis aber greift das eine ins andere. Wer sich im Padrón einträgt, wird oft früher oder später nach der NIE gefragt. Wer die NIE hat, kann beim spanischen Fiskus geführt werden, auch wenn er vorerst als "No Residente" gilt. Und wer mehr als ein halbes Jahr auf der Insel lebt, überschreitet früher oder später die 183-Tage-Grenze — ob er es bemerkt oder nicht.
Deshalb ist die Frage "Soll ich Resident werden?" in der Realität fast nie eine Ja-oder-Nein-Frage. Sie ist eher eine Frage der Reihenfolge und des Zeitpunkts. Fast jeder, der länger bleibt, wird über kurz oder lang durch alle drei Ebenen gehen — die Frage ist nur, ob geplant und bewusst, oder unfreiwillig und mit Verspätung. Das klingt jetzt komplizierter, als es am Ende ist. Aber wer einmal verstanden hat, wie die drei Ebenen zusammenhängen, versteht auch, warum die Antwort auf die große Frage für manche ganz klar ist und für andere so schwierig.
Ankommen und dazugehören
Im Teil 1 haben wir über die drei Ebenen der Residencia gesprochen. Heute wird es konkreter, denn das eigentlich Interessante kommt erst, wenn man den Papierkram hinter sich hat. Wenn man die grüne Karte endlich in der Hand hält und denkt: "So, jetzt kann das Leben beginnen." Und genau da fangen die kleinen Entdeckungen an. Dinge, die einem vorher niemand gesagt hat. Manche sind angenehm, andere weniger. Aber zusammen machen sie aus, was "Resident sein" im Alltag wirklich bedeutet.
Der Residentenrabatt
Fangen wir mit dem an, was die meisten zuerst im Kopf haben: die berühmte Ermäßigung auf Flüge und Fähren. Seit Mitte 2018 sind es nicht mehr 50 oder 60 Prozent, sondern 75 Prozent. Auf jeden Flug vom Festland oder zwischen den Inseln. Auf jede Fähre.
Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein, und hat auch seine Tücken. Die wichtigste: Entscheidend für den Rabatt ist nicht allein die NIE oder die Residencia-Karte, sondern der offiziell erfasste Wohnsitzstatus. In der Praxis läuft das über den Eintrag im Padrón (Einwohnermeldestelle), der bei der Buchung automatisch über das sogenannte SARA-System überprüft wird. Funktioniert diese Abfrage nicht, braucht man ein "Certificado de Empadronamiento para viajes", das in der Regel sechs Monate gültig ist.
Viele ärgern sich, wenn sie am Check-in stehen und das System ihnen sagt, dass ihre Residentendaten nicht verifiziert werden konnten. Das passiert erstaunlich oft — nach Umzügen, bei fehlenden Sonderzeichen im Namen, bei einer Hochzeit mit Namenswechsel. Deshalb der Rat eines alten Hasen: Das Certificado rechtzeitig beim Rathaus abholen oder online beantragen. Oder, noch besser, ausdrucken und im Portemonnaie mitführen.
In den meisten Gemeinden ist die Bescheinigung kostenlos, in manchen fällt eine kleine Gebühr an — aber es erspart einem am Flughafen viel Ärger. Die Beantragung geht natürlich auch online über die entsprechende Internetseite der Gemeinde.
Die Gesundheitsversorgung — das zweite große Thema
Das zweite große Thema, das viele als Residenten erleben, ist die spanische Gesundheitsversorgung. Hier wird es interessant, weil der Weg dorthin ein bisschen anders ist, je nachdem, in welcher Lebenssituation man ist.
Wer als Arbeitnehmer herkommt, ist automatisch in der Seguridad Social, der spanischen Sozialversicherung.
Beiträge werden vom Gehalt abgezogen, ähnlich wie in Deutschland. Wer als Selbstständiger, als Autónomo, hier arbeitet, zahlt monatlich direkt an die Seguridad Social. Die Beiträge sind oft niedriger als in Deutschland, aber dafür auch die Rentenansprüche später entsprechend.
Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist und seine Rente bezieht, kann bei seiner deutschen Krankenkasse das S1-Formular beantragen. Damit geht man zur INSS, der spanischen Sozialversicherung, und bekommt nach einiger Zeit Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem. Das Schöne: Man zahlt keinen zusätzlichen Beitrag in Spanien, die deutsche Krankenkasse rechnet direkt mit dem spanischen System ab. Man bleibt also in Deutschland versichert und kann das spanische System nutzen — das Beste aus beiden Welten.
Wichtig zu wissen: Privat Versicherte in Deutschland können das S1 nicht nutzen. Für die gibt es andere Wege, entweder über die private deutsche Versicherung (wenn die Leistungen in Spanien abdeckt), über das Convenio Especial der Seguridad Social, oder über eine private spanische Versicherung.
Mit der Gesundheitskarte in der Hand wird man dann einem Centro de Salud in der Nähe zugeteilt — dem lokalen Gesundheitszentrum. Dort bekommt man einen Hausarzt, und der Hausarzt ist der Türöffner zu allem Weiteren: Überweisungen zum Facharzt, Labortests, Krankenhaus.
Das System ist strenger als in Deutschland. Man kann nicht einfach so zum Facharzt. Man geht erst zum Hausarzt der im Falle eines Falles für die Behandlung durch einen Spezialisten die entsprechenden Schritte unternimmt. Für die meisten ist das gewöhnungsbedürftig, aber es funktioniert.
Medikamente sind für Rentner häufig mit etwa 10 Prozent Zuzahlung deutlich günstiger als in Deutschland. Die genaue Höhe hängt allerdings vom Einkommen ab, und es gibt monatliche Obergrenzen. Zahnbehandlungen allerdings — und das muss man wissen — deckt das öffentliche System praktisch nicht ab. Dafür gibt es private Zahnärzte, und die sind im Vergleich zu Deutschland oft erstaunlich günstig.
Der Führerschein — dringende Empfehlung
Ein Thema, bei dem viel Halbwissen kursiert. Der deutsche EU-Führerschein bleibt grundsätzlich auch für Residenten gültig. Eine feste Frist, nach der man ihn zwingend umtauschen müsste, gibt es so nicht.
In der Praxis sieht es auf den Kanaren allerdings anders aus. Spätestens wenn der Führerschein erneuert werden muss, wenn Punkte ins Spiel kommen, wenn ein Verkehrsverstoß zu klären ist oder wenn man einfach im Alltag weiterkommen will, führt am spanischen Führerschein kaum ein Weg vorbei. Mein Rat aus Erfahrung: nicht warten, bis es brenzlig wird. Wer den Umtausch frühzeitig macht, vermeidet Stress und unangenehme Situationen.
Zwei Eigenheiten des spanischen Systems machen die Sache zusätzlich wichtig. Das erste ist das Punktesystem — der sogenannte Carnet por Puntos. Jeder Fahrer startet mit einem festen Punktekonto, das bei Verstößen abgezogen wird. Ähnlich wie auch in Deutschland, nur genau umgekehrt. Dieses System funktioniert nur mit einem spanischen Führerschein korrekt, weil die Punkte sonst nicht zugeordnet werden können.
Das zweite ist die zeitliche Gültigkeit. Der spanische Führerschein ist nicht lebenslang gültig, sondern muss regelmäßig erneuert werden. Bis zum Alter von 65 Jahren gilt er zehn Jahre, dann wird er auf fünf Jahre verkürzt, und ab einem höheren Alter auf zwei Jahre. Jede Verlängerung ist mit einer ärztlichen Untersuchung verbunden — Sehtest, Reaktionsprüfung, ein kurzer Gesundheitscheck. Das hat System und Sinn, auch wenn man sich am Anfang ein bisschen dagegen sträubt.
Der Umtausch selbst ist keine große Sache. Man bringt den deutschen Führerschein, den Padrón (Meldebescheinigung der Gemeinde), die NIE (Residenz), aktuelle Passfotos und den Nachweis der Gesundheitsuntersuchung — und bekommt nach einiger Zeit den spanischen Führerschein zugeschickt. Für die Zwischenzeit bekommt man einen vorläufigen spanischen Führerschein.
Eine schöne Ergänzung, die viele noch nicht kennen: Die DGT hat inzwischen eine eigene App, "miDGT", mit der man den digitalen Führerschein auf dem Handy mitführen kann. Innerhalb Spaniens ist die App-Version rechtlich voll anerkannt — bei einer Polizeikontrolle reicht es, das Handy zu zeigen. Im Ausland gilt sie allerdings nicht.
Und als Nebeneffekt wird der Führerschein innerhalb Spaniens oft auch als Ausweisdokument akzeptiert, etwa am Flughafen, auch wenn er formal kein vollwertiger Personalausweis ist.
Was oft vergessen wird: das kommunale Wahlrecht
Es gibt ein paar Dinge, die einem erst nach Jahren bewusst werden. Zum Beispiel das kommunale Wahlrecht. Als EU-Bürger, der im Padrón eingetragen ist, darf man bei den Gemeindewahlen wählen. Man muss sich allerdings aktiv in das sogenannte Wählerverzeichnis eintragen lassen, meistens einige Monate vor der Wahl. Das vergessen die meisten.
Wer aber mitreden will, was in seiner Gemeinde passiert — wer Bürgermeister wird, welche Straße asphaltiert wird, welcher Strand gepflegt wird — der sollte sich einmal diese Mühe machen. Es ist ein leises, aber echtes Zeichen des Ankommens. Man wird vom Gast zum Mitgestalter.
Die kleinen lokalen Vergünstigungen
Dann gibt es die vielen kleinen lokalen Vergünstigungen, die nirgendwo zentral aufgeführt sind. Die Gemeindebibliothek, die für Residenten kostenlos oder fast kostenlos ist.
Schwimmbad-Abos zum halben Preis. Kulturelle Zentren, in denen Residenten bessere Konditionen bekommen.
Vergünstigter Eintritt in viele Museen und Parks — auf Lanzarote etwa in den César-Manrique-Einrichtungen, im Nationalpark der Feuerberge, im Kaktusgarten, in den Jameos del Agua oder der Cueva de los Verdes — und vielen weiteren Orten, die zum kulturellen und natürlichen Erbe der Insel gehören. Auch im öffentlichen Nahverkehr gibt es einiges zu entdecken. Manche Gemeinden auf den Kanaren bieten Vergünstigungen oder sogar kostenlose Nutzung von Bussen und Straßenbahnen für Residenten an, oft gestaffelt nach Alter. Wer einmal mit dem örtlichen Cabildo gesprochen hat, weiß, wie viel hier möglich ist.
Und dann gibt es noch ein Angebot, das viele neu Hinzugezogene überrascht: Für ältere Residenten (meist ab 60) organisieren manche Gemeinden und Inseln regelmäßig Reisen — Tagesausflüge, Wochenenden, manchmal sogar längere Touren auf andere Inseln oder aufs Festland. Diese Fahrten sind oft erstaunlich günstig und gut organisiert, mit Bus, Hotel und Programm im Paket. Wer sich einmal angemeldet hat, lernt schnell andere Residenten kennen — und manchmal entstehen daraus Freundschaften, die ein ganzes Inselleben überdauern.
Manche Inseln und Gemeinden haben auch spezielle Karten — die Tarjeta Ciudadana zum Beispiel —, die als Ausweis und Vergünstigungspass zugleich dienen. Ein Gang ins Rathaus oder Cabildo klärt schnell, welche es in der eigenen Gemeinde gibt.
Der Rhythmus des Insellebens
Am Ende ist es nicht die eine große Sache, die den Alltag als Resident ausmacht. Es sind die vielen kleinen. Das freundliche Nicken im Centro de Salud, weil man inzwischen die Sprechstundenhilfe kennt. Das Padrón-Zertifikat im Portemonnaie. Die Bekanntschaft mit dem Bankberater, der weiß, dass man jedes Quartal Geld aus Deutschland überwiesen bekommt. Das Wissen, dass die eigene Adresse inzwischen nicht mehr gesucht werden muss.
Es dauert Jahre, bis sich das einspielt. Aber wenn es soweit ist, merkt man: Man ist kein Gast mehr. Man ist angekommen.
Was den Alltag als Resident angenehmer macht
Im letzten Teil ging es um die Vorteile, die man im Alltag spürt, wenn man Resident wird — die Gesundheitskarte, der Flugbonus, die kleinen lokalen Vergünstigungen, die Reisen für ältere Residenten. Heute reden wir über etwas, das bei einem Glas Wein zur Sprache kommt: das Geld, die Bequemlichkeit, die kleinen Dinge, die das Leben hier leichter machen.
Die Frage dahinter ist simpel: Ist das Leben hier wirklich günstiger und angenehmer? "Auf den Kanaren ist alles billiger", hört man oft von Auswanderwilligen. Und wie bei vielen solchen Sätzen steckt ein Körnchen Wahrheit drin — aber nur ein Körnchen.
Bevor wir tiefer einsteigen, ein Wort, das hier immer wieder auftaucht: IGIC
IGIC steht für "Impuesto General Indirecto Canario" — die kanarische Mehrwertsteuer. Während man auf dem spanischen Festland und in Deutschland die übliche Mehrwertsteuer von 19 oder 21 Prozent zahlt, liegt der allgemeine IGIC-Satz auf den Kanaren bei nur 7 Prozent. Auf einige Grundnahrungsmittel kommt sogar gar kein IGIC — also null Prozent.
Strom — günstiger, aber nicht so dramatisch wie viele denken
In Deutschland zahlt man für Strom inzwischen rund 37 bis 40 Cent pro Kilowattstunde. Auf den Kanaren liegt der Preis je nach Anbieter und Tarif bei etwa 23 bis 30 Cent. Das ist ein spürbarer Unterschied — aber kein dramatischer.
Was viele nicht wissen: Auf den Inseln gibt es eine Besonderheit. Strom wird hier teilweise mit Dieselgeneratoren erzeugt, weil wir nicht ans europäische Netz angeschlossen sind. Das macht die Erzeugung eigentlich teurer als auf dem Festland — und nur dank staatlicher Ausgleichszahlungen (sogenannter Insularitätskompensation) zahlen wir am Ende ähnlich wie auf dem Festland.
Wer hier Solarmodule auf dem Dach hat, fährt allerdings besonders gut, weil die Sonne kostenlos liefert und die Kanaren mehr Sonnenstunden haben als praktisch jede andere Region Europas.
Wasser — der überraschende Vorteil
Hier kommt einer der echten Schocker, wenn man das erste Mal die spanische Wasserrechnung sieht und mit der deutschen vergleicht. In Deutschland kostet ein Kubikmeter Trinkwasser im Durchschnitt rund zwei Euro. Dazu kommt die Abwassergebühr, die je nach Region noch einmal zwei bis drei Euro pro Kubikmeter beträgt. Insgesamt zahlt ein deutscher Haushalt also vier bis fünf Euro pro Kubikmeter, oft auch mehr, wenn die Niederschlagswassergebühr dazukommt.
Auf Lanzarote zum Beispiel zahlt ein privater Haushalt für die ersten zehn Kubikmeter sechzig Cent pro Kubikmeter. Bei elf bis dreißig Kubikmetern sind es etwa ein Euro. Dazu kommt eine bescheidene Grundgebühr von rund vier Euro im Monat.
Abwasserkosten sind auf den Kanaren ohnehin anders organisiert als in Deutschland und fallen meist weniger sichtbar ins Gewicht — teilweise im Wasserpreis integriert, andernorts werden sie nicht gesondert erhoben. In Deutschland werden sie fast immer separat berechnet, hier oft nicht.
Das heißt: Ein Resident, der hier mit einem normalen Wasserverbrauch auskommt, zahlt im Monat oft weniger als ein deutscher Haushalt für den Kaffee. Und das, obwohl unser Trinkwasser hier mit erheblichem Aufwand aus Meerwasser gewonnen wird. Möglich macht das ein dichtes Netz an Subventionen und politische Entscheidungen der kanarischen Inselverbände.
Wichtig zu wissen: Diese Tarife gelten für Privatpersonen mit Empadronamiento. Wer als Nicht-Resident eine Immobilie hat, oder wer das Wasser geschäftlich nutzt — Hotel, Industrie, Vermietung —, zahlt deutlich mehr, oft das Sechsfache pro Kubikmeter. Allein die Wasserrechnung kann sich über die Jahre zu einer beachtlichen Summe addieren, wenn man im falschen Tarif geführt wird.
Die Kfz-Steuer — hier wird es richtig günstig
Hier liegt einer der echten Vorteile, über den viele staunen, wenn sie zum ersten Mal die Rechnung sehen. Die Kfz-Steuer auf den Kanaren ist deutlich niedriger als in Deutschland. Ein Mittelklassewagen, der in Deutschland 200 bis 300 Euro im Jahr kostet, schlägt hier oft mit 50 bis 130 Euro zu Buche — je nach Gemeinde und Hubraum. Es gibt regionale Unterschiede, aber selbst die teuerste kanarische Gemeinde liegt deutlich unter den deutschen Sätzen.
Auch beim Kraftstoff merkt man den steuerlichen Unterschied. Sprit ist hier deutlich günstiger als auf dem Festland und in Deutschland, weil weniger Steuern und Abgaben darauf liegen. Eine Tankfüllung kostet hier oft zwanzig bis dreißig Prozent weniger.
Das eigene Auto mitbringen?
Wer auswandert, fragt sich oft: Soll ich mein Auto mitbringen oder hier eines kaufen? Beide Wege haben ihre Vorzüge.
Mitbringen lohnt sich, wenn man an seinem Fahrzeug hängt, es technisch in gutem Zustand ist und man die Befreiung von der Einfuhrsteuer rechtzeitig beantragt. Wer als EU-Bürger umzieht, sein Auto schon mindestens sechs Monate vor dem Umzug besessen und genutzt hat und den Antrag innerhalb von 60 Tagen nach Wohnsitznahme stellt, kann sich die Einfuhrsteuer komplett sparen. Das ist je nach Fahrzeug eine Ersparnis von oft mehr als tausend Euro.
Den ganzen Papierkram — Zoll, ITV (TÜV), Tráfico (Straßenverkehrsamt), Rathaus — übernimmt am besten eine Gestoría. Das kostet je nach Aufwand einige hundert Euro, aber es spart Nerven und Zeit.
Hier kaufen lohnt sich, wenn man flexibel ist und die Wartezeiten und Kosten der Einfuhr scheut. Gebrauchtwagen sind auf den Inseln allerdings nicht günstiger als in Deutschland — eher im Gegenteil.
Neuwagen sind durch die niedrigere Mehrwertsteuer aber oft attraktiver. Wer einen Neuwagen kauft, sollte rechnen.
Die Rente kommt problemlos hierher
Ein Punkt, der vielen deutschen Rentnern Sorge macht, bevor sie umziehen: Was wird aus meiner deutschen Rente, wenn ich offiziell in Spanien wohne?
Die gute Nachricht: nichts. Die Rente kommt einfach weiter. Die Deutsche Rentenversicherung überweist sie auf jedes spanische Bankkonto, das man angibt — kostenlos, in Euro, ohne Umrechnung, ohne Sondergebühren. Man muss lediglich die deutsche Rentenversicherung über den neuen Wohnsitz informieren und die spanischen Bankdaten mitteilen. Das war’s.
Resident oder nicht Resident — was bedeutet das steuerlich für Rentner?
Eine Frage, die viele Rentner beschäftigt: Lohnt es sich steuerlich, formal Resident zu werden? Oder ist man besser dran, in Deutschland steuerpflichtig zu bleiben und auf den Inseln nur als Gast zu leben? Die ehrliche Antwort lautet: Pauschal kann das keiner sagen, denn es kommt darauf an. Aber für die meisten Rentner mit moderater Rente fällt die Antwort eher zugunsten der Residencia aus.
Wer in Deutschland steuerpflichtig bleibt, also nicht als Resident in Spanien gemeldet ist, zahlt seine Einkommensteuer wie gewohnt in Deutschland. Wer dagegen in Spanien steuerpflichtig wird, zahlt seine Einkommensteuer hier — und das ist für viele kleinere und mittlere Renten günstiger, weil die spanische Besteuerung in vielen Fällen günstiger ausfällt.
Aber Vorsicht: Das ist nur die halbe Wahrheit. Es gibt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien, es gibt unterschiedliche Regelungen für Renten, die vor und nach 2015 begonnen haben, und es gibt Sonderfälle wie Beamtenpensionen, die in Deutschland steuerpflichtig bleiben, egal wo man wohnt. Auch die berühmte 183-Tage-Regel spielt mit hinein.
Wir werden das im nächsten Teil ausführlich behandeln — denn die Steuerseite ist das Kapitel, in dem es richtig ans Eingemachte geht. Was hier wichtig ist: Die formale Residencia entscheidet nicht automatisch über die Steuerpflicht, und die Steuerpflicht entscheidet nicht automatisch über die Residencia. Beides kann zusammenfallen, muss es aber nicht.
Für viele Rentner aus Deutschland, die hier dauerhaft leben, ist die Kombination "Resident in Spanien plus Steuerresident in Spanien" die saubere und oft auch die finanziell günstigere Lösung.
Wer halb hier, halb dort lebt, sollte sich genau überlegen, wie viele Tage er wo verbringt — denn das Finanzamt zählt mit, ob man will oder nicht.
Das Internet — eine echte Überraschung
Ein Punkt, den viele Deutsche kaum glauben, bis sie es selbst erlebt haben: Die Internetversorgung auf den Kanaren ist in den meisten Orten hervorragend. Glasfaser ist hier so gut wie Standard, mit Geschwindigkeiten von 500 Megabit pro Sekunde aufwärts, oft auch im Gigabit-Bereich — und das zu pauschalen Monatsbeträgen, von denen deutsche Haushalte nur träumen können.
Nur in wirklich abgelegenen Orten oder in Naturschutzgebieten muss man auf mobile Verbindungen ausweichen, aber das macht in der Praxis kaum einen Unterschied. Wer aus Deutschland kommt, wo man oft noch mit zähen 50- oder 100-Megabit-Verbindungen zu kämpfen hat, mit Drosselungen, langen Vertragslaufzeiten und Versprechen, die nicht eingehalten werden, merkt schnell, wie groß der Unterschied ist. Eine Anbieterauswahl gibt es ebenfalls reichlich — Movistar, Vodafone, Orange und einige kleinere lokale Anbieter konkurrieren um die Kunden.
Auch das mobile Internet ist auf den Kanaren erstaunlich zuverlässig. 4G ist praktisch flächendeckend, 5G in den größeren Orten längst Realität. Die monatlichen Pauschalen sind günstig, und man hat fast überall ein Signal — selbst auf einsamen Wegen, an Stränden oder in den Bergen. Es kommt selten vor, dass das Handy "kein Netz" anzeigt.
Für viele Auswanderer, die heute noch berufstätig sind oder von hier aus arbeiten, ist das ein nicht zu unterschätzender Faktor.
Wer hier lebt, kann auf einer der schönsten Inseln Europas wohnen und gleichzeitig digital so gut angebunden sein wie in einer Großstadt — manchmal sogar besser.
Was sonst noch günstiger ist — und was nicht
Wer ehrlich Bilanz zieht, kommt zu einem differenzierten Ergebnis.
Bei den Lebensmitteln ist es nicht so einfach, wie man oft hört. Spanische Lebensmittel — Obst, Gemüse, Fisch, kanarische Produkte, Wein, Olivenöl — sind in der Regel deutlich günstiger als in Deutschland. Wer hier umstellt und kanarisch oder spanisch einkauft, lebt im Alltag spürbar billiger. Wer aber an deutschen Marken hängt, etwa Schwarzbrot, deutsche Wurst, Quark, bestimmte Süßwaren — der zahlt drauf. Selbst Lidl und Aldi, die hier ja auch ihre deutschen Eigenmarken anbieten, lassen sich diese kleine Heimaterinnerung gut bezahlen. Man merkt es schnell, wenn man mit einem Korb voll deutscher Produkte an der Kasse steht.
Restaurants sind günstiger, vor allem die einfachen Lokale, in denen die Einheimischen essen. Friseur, Handwerker, viele Dienstleistungen sind auch günstiger.
Bei Elektronik und größeren Anschaffungen ist der Unterschied geringer, als oft behauptet wird. Smartphones, Fernseher, Computer kosten hier ungefähr dasselbe wie in Deutschland, manchmal sogar etwas mehr — die niedrigere IGIC wird oft durch Logistikkosten und kleinere Marktauswahl ausgeglichen. Wer in Deutschland einen besonders günstigen Tarif oder Aktionspreis findet, fährt drüben oft besser.
Auch Mietpreise und Immobilienpreise sind auf den Kanaren in den letzten Jahren stark gestiegen — wer heute kauft, zahlt nicht mehr die Preise von vor zehn Jahren.
Unterm Strich
Das Leben auf den Kanaren ist im Alltag günstiger und in vielerlei Hinsicht angenehmer als in Deutschland — aber nicht überall, nicht für alle, und nicht so dramatisch, wie man manchmal hört. Wer hier wohnt und im Alltag konsumiert, profitiert vor allem von der niedrigeren Mehrwertsteuer, den deutlich niedrigeren Wasser- und Kfz-Kosten, dem hervorragenden Internet sowie den günstigen lokalen Lebensmitteln.
Auch Heizkosten sind, je nach persönlichem Wärmebedarf, oft zu vernachlässigen — und auf spezielle Winterkleidung kann man hier in der Regel ganz verzichten. Wer dagegen einen aufwendigen deutschen Lebensstil weiterleben will, mit importierten Produkten und deutschen Marken, der spart wenig.
Ein gesundes Maß an "kanarisch leben" — also lokal essen, nicht jedes Wochenende fliegen, ein vernünftiges Auto fahren — und der Unterschied im Geldbeutel wird spürbar.
Das ist auch einer der Gründe, warum so viele, die einmal hier sind, nicht mehr zurückgehen.
Wer verlangt die Steuern - wo ist es günstiger
Wir sind jetzt bei dem Teil der Serie, dem heikelsten Thema überhaupt. Die Steuern. Bevor wir tiefer einsteigen, ein paar Dinge vorweg. Was hier folgt, ist mein persönlicher Erfahrungsbericht aus 40 Jahren Lanzarote, gepaart mit einer Bestandsaufnahme der wichtigsten Regelungen, die Stand heute gelten. Das kann bereits morgen schon anders sein, daher ist immer der Rat eines guten und zugelassenen Steuerbüros wichtig.
Was hier nicht folgt — und auch nicht folgen darf — ist eine Steuerberatung. Steuern sind individuell. Was für den einen gilt, gilt für den anderen vielleicht nicht. Und Steuerrecht ändert sich, schneller als man glaubt.
Wer also vor der Frage steht "Resident werden oder nicht?" und es ernst meint, der kommt nicht darum herum, mit einem echten Fachmann zu sprechen. Und damit sind wir beim ersten wichtigen Punkt, den ich aus eigener, schmerzhafter Erfahrung kenne.
Steuerberater ist nicht gleich Steuerberater
In Spanien gibt es unterschiedliche Formen der Steuerberatung. Es gibt die echten asesores fiscales, die eine staatlich anerkannte Qualifikation und eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Und es gibt Beratungsbüros, manchmal gestoría genannt, die zwar Steuererklärungen ausfüllen, eventuell auch beraten, aber oft nicht die gleiche Qualifikation und Absicherung wie ein zertifizierter asesor fiscal haben.
Ich selbst musste im Rahmen einer geschäftlichen Aktion rund 25.000 Euro Steuern und Strafen persönlich nachzahlen, weil das Beratungsbüro den korrekten Weg schlicht nicht kannte. Einen Teil davon konnte ich mit einer Gerichtsklage vom Bürobetreiber einklagen. Den Rest nicht. Heute weiß ich: Der Unterschied zwischen einem zertifizierten asesor fiscal und einem reinen Beratungsbüro ist nicht nur eine Sache des Preises. Es ist die Frage, ob bei einer falschen Beratung eine echte Haftung greift — oder ob man am Ende allein dasteht.
Mein Rat: Wer hier auf den Inseln seine Steuern in fremde Hände gibt, sollte sicherstellen, dass es ein anerkannter asesor fiscal ist. Mit einer Mitgliedschaft in einem Berufsverband, mit Berufshaftpflichtversicherung, mit klar dokumentierter Verantwortung. Das kostet etwas mehr, oft nicht einmal viel mehr — aber im Ernstfall ist der Unterschied gewaltig.
Der Mythos vom Steuerparadies Kanaren
Wenn man auf der Insel über Steuern spricht, hört man viele Dinge. Manche stimmen. Manche stimmen halb. Und manche sind schlichtweg falsch.
"Die Kanaren sind ein Steuerparadies." Das ist der Satz, der häufig fällt. Und wie bei vielen solchen Sätzen steckt ein Körnchen Wahrheit drin — aber nur ein Körnchen.
Wahr ist: Im Alltag, beim Konsum, sind die Kanaren tatsächlich etwas günstiger als das Festland und vor allem als Deutschland. Das haben wir im letzten Teil ausführlich gesehen. Die niedrigere Mehrwertsteuer IGIC, die niedrigere Kfz-Steuer, der billigere Kraftstoff — das ist real, das ist spürbar.
Falsch ist: Bei der Einkommensteuer sind die Kanaren kein Paradies. Wer hier als Resident sein Einkommen versteuert, zahlt im Kern vergleichbare Steuersätze wie ein Resident in Madrid, Sevilla oder Barcelona. Die spanische Einkommensteuer — IRPF — ist progressiv.
Auf der Gehaltsabrechnung wird die IRPF direkt ausgewiesen. Bei kleinen Einkommen beginnt sie bei null oder wenigen Prozent und steigt mit dem Einkommen an. Gerade Rentner profitieren zusätzlich von erhöhten Freibeträgen — der allgemeine Grundfreibetrag liegt bei 5.550 Euro im Jahr, für über 65-Jährige bei 6.700 Euro, für über 75-Jährige sogar bei 8.100 Euro. Dazu kommen weitere Reduktionen für Renten- und Arbeitseinkommen.
Bei kleinen Renten kann das im Ergebnis bedeuten, dass am Ende sogar gar keine Einkommensteuer anfällt. Wie das konkret aussieht, zeigen wir im nächsten Teil mit Rechenbeispielen.
Eine wichtige Regel: Das Welteinkommen
Eines noch, was viele nicht wissen oder verdrängen: Wer in Spanien als Steuerresident geführt wird — also nach der 183-Tage-Regel, dem Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen oder weil die Familie hier lebt — muss sein gesamtes Welteinkommen in Spanien versteuern. Das heißt: Renten aus Deutschland, Mieteinnahmen aus einer deutschen Wohnung oder wo auch immer, Zinsen oder Dividenden bei internationalen Banken, Gewinne aus Investments — alles muss in der spanischen Steuererklärung angegeben werden, auch wenn darauf im Ausland bereits Steuern gezahlt wurden.
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verhindert dann zwar, dass am Ende doppelt gezahlt wird — aber die Erklärungspflicht bleibt.
Wer hier dauerhaft lebt und glaubt, seine deutschen Einkünfte gehen dem spanischen Fiskus nichts an, der irrt. Und genau das ist einer der häufigsten Punkte, an denen es später zu Nachzahlungen kommt — die auch empfindliche Strafen und dergleichen nach sich ziehen können.
Für Schaffende — was man wissen sollte
Bevor wir zum eigentlichen Hauptthema dieser Serie kommen, dem Rentner, ein paar kurze Worte für die Schaffenden unter den Lesern. Selbstständige, Arbeitnehmer, jüngere Auswanderer.
Wer als Selbstständiger, als Autónomo, hier arbeitet, zahlt monatliche Beiträge an die Seguridad Social — und hier hat sich seit 2023 grundlegend etwas geändert. Früher gab es einen festen Pauschalbeitrag, den jeder Autónomo unabhängig vom Verdienst zahlen musste. Heute richten sich die Beiträge nach dem tatsächlichen Jahres-Nettoeinkommen. Es gibt fünfzehn Einkommensstufen, und je nachdem, wie viel man verdient, fällt der Beitrag aus.
Konkret bedeutet das: Wer wenig verdient, zahlt heute deutlich weniger als früher. Je nach Einkommensstufe liegt der Beitrag aktuell etwa zwischen rund 200 und knapp 600 Euro im Monat. Zu Beginn des Jahres meldet man eine Schätzung, zahlt darauf vorläufige Beiträge, und nach Einreichung der Steuererklärung im Folgejahr wird der Beitrag exakt berechnet.
Wer zu wenig gezahlt hat, muss nachzahlen. Wer zu viel gezahlt hat, bekommt erstattet.
Dazu kommt für Autónomos die Einkommensteuer, die quartalsweise als Vorauszahlung geleistet wird, und die IGIC-Voranmeldungen, ebenfalls quartalsweise. Das System ist anders als in Deutschland — und gut zu verstehen, wenn man sich einmal hineingearbeitet hat oder jemanden hat, der sich auskennt.
Wer als Arbeitnehmer kommt, hat es einfacher. Der Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer direkt vom Gehalt ab und führt sie ans Finanzamt ab — ähnlich wie in Deutschland. Die Jahreserklärung ist meist überschaubar.
Eine Besonderheit für Unternehmen, die viele kennen
Die ZEC, die Zona Especial Canaria. Sie bietet Unternehmen mit bestimmten Strukturen einen reduzierten Körperschaftsteuersatz von vier Prozent — eine sehr attraktive Regelung, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft.
Für die meisten Auswanderer spielt das keine Rolle. Wer es ernst meint, braucht hier ohnehin spezialisierte Beratung.
Das Doppelbesteuerungsabkommen — die unsichtbare Brücke für Rentner
Bevor wir im nächsten Teil zum Rentner kommen, müssen wir noch einen Begriff klären, der bei jedem Steuergespräch zwischen Deutschland und Spanien auftaucht: das Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA.
Es ist ein zwischenstaatlicher Vertrag, der regelt, wer welches Einkommen besteuern darf. Ohne dieses Abkommen müsste man im schlimmsten Fall zweimal Steuern zahlen — einmal in Deutschland, einmal in Spanien.
Mit dem Abkommen wird klar zugewiesen: Diese Einkunftsart wird hier versteuert, jene dort, und falls beide Länder Anspruch erheben, wird die im einen Land gezahlte Steuer auf die im anderen angerechnet.
Zwischen Deutschland und Spanien gilt seit 2013 ein neues DBA, das ältere von 1968 ersetzt. Und genau dieses neue Abkommen ist es, das die Renten-Besteuerung deutscher Rentner in Spanien grundlegend verändert hat.
Damit kommen wir zum Kern dieser Serie
Was bedeutet das alles konkret für deutsche Rentner, die ihren Ruhestand auf den Kanaren verbringen? Hier wird es richtig interessant — und für viele auch überraschend. Denn die Antworten auf die einfachen Fragen sind oft nicht einfach.
Wer glaubt,
- mit dem Umzug nach Spanien hätte er in Deutschland nichts mehr zu tun, der irrt
- seine Rente werde automatisch hier versteuert, der irrt ebenfalls
- das Finanzamt Neubrandenburg sei nur ein Name auf einem Brief, der nichts mit ihm zu tun hat — der wird beim Öffnen des Briefes echt überrascht sein
Wir reden im nächsten Teil über folgende Fragen, und ich verspreche: Bei mindestens einer davon wird jeder stutzig werden.
Wieso macht es einen riesigen Unterschied, ob die Rente 2014 oder 2015 begonnen hat?
Warum bleiben Beamtenpensionen in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn du seit zwanzig Jahren auf Lanzarote lebst?
Was hat es mit dem Finanzamt Neubrandenburg auf sich, das selbst Rentner kennen sollten, die noch nie in Mecklenburg-Vorpommern waren?
Und warum stehen so viele Rentner Jahre nach ihrem Umzug plötzlich vor einer Steuernachzahlung, mit der sie nicht gerechnet haben?
Damit es nicht bei der Theorie bleibt, rechnen wir im nächsten Teil drei konkrete Szenarien durch — mit den aktuellen Steuersätzen für 2026. Eine alleinstehende Rentnerin mit normaler gesetzlicher Rente. Ein Ehepaar mit Rente und einer kleinen Mieteinnahme aus Deutschland. Und ein pensionierter Beamter, der glaubt, in Spanien sei alles einfacher.
Bei jedem Beispiel sehen wir nüchtern, was am Ende auf der Rechnung steht — als Resident hier und als Nicht-Resident in Deutschland.
Wer hier seinen Ruhestand verbringen will, sollte diese Dinge wissen, bevor er den ersten Antrag stellt.
Der Rentner und die Steuern
Im letzten Teil haben wir die Grundlagen gelegt — den wichtigen Hinweis auf den Steuerberater, den Mythos vom Steuerparadies, das Doppelbesteuerungsabkommen.
Heute geht es ans Eingemachte. Was bedeutet das alles konkret für deutsche Rentner, die ihren Ruhestand auf den Kanaren verbringen?
Ich warne vorab: Es ist kompliziert. Aber wir gehen es Schritt für Schritt durch. Und am Ende rechnen wir vier Beispiele durch, damit man eine echte Vorstellung davon bekommt, was unter dem Strich übrig bleibt.
Die magische Grenze: vor oder nach 2015?
Eine der wichtigsten Fragen zuerst: Wann sind Sie in Rente gegangen? Für viele Rentner macht es einen erheblichen Unterschied, ob ihre Rente bereits vor 2015 begonnen hat oder erst danach. Hintergrund sind Änderungen im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien, die seit dem 1. Januar 2015 für Neurentner wirksam geworden sind.
Wer seine deutsche gesetzliche Rente schon vor dem 1. Januar 2015 bezogen hat, lebt in der Regel in einer einfacheren Welt. Hier gilt das alte Doppelbesteuerungsabkommen, nach dem die Rente in der Regel ausschließlich im Wohnsitzstaat versteuert wird.
Wohnt der Rentner in Spanien, zahlt er bei der Rente meist seine Steuern nur in Spanien.
Wer seine Rente dagegen ab dem 1. Januar 2015 zum ersten Mal bezogen hat, ist in der neuen Welt gelandet. Hier behält Deutschland in bestimmten Fällen ein begrenztes Besteuerungsrecht.
Konkret kann Deutschland 5 Prozent der Bruttorente besteuern. Für Rentner, die ihre Rente ab dem Jahr 2030 zum ersten Mal beziehen, sind es dann 10 Prozent.
Spanien versteuert das gesamte Einkommen — also auch die deutsche Rente in voller Höhe — nach seinen eigenen Steuersätzen. Damit es nicht zur Doppelbesteuerung kommt, kann die in Deutschland gezahlte Steuer in der spanischen Erklärung per deutschem Steuerbescheid angerechnet werden, wodurch sich die spanische Steuerschuld entsprechend reduziert.
Klingt einfach? Ist es aber nicht
Denn das führt in der Praxis häufig dazu, dass Steuererklärungen in beiden Ländern notwendig werden. Erst in Deutschland beim Finanzamt Neubrandenburg. Dann in Spanien bei der Hacienda. Und dabei den deutschen Steuerbescheid einreichen, damit die Anrechnung in Spanien funktioniert.
Diese kleine Datumsgrenze macht in der Praxis einen enormen Unterschied. Zwei Nachbarn, der eine 2014 in Rente gegangen, der andere 2015 — der eine hat einen unkomplizierten Steueralltag, der andere zwei Erklärungen pro Jahr.
Das Finanzamt Neubrandenburg — der Brief, der niemandem fehlt
Hier kommen wir zu dem Punkt, der vielen erst dann bewusst wird, wenn der Brief im Briefkasten liegt.
Das Finanzamt Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern ist die zentrale deutsche Behörde für alle Rentner, die im Ausland leben. Es kümmert sich um die Besteuerung deutscher Renten von Auslandsrentnern. Und es hat seit 2009 die technischen Mittel, um automatisch zu erfahren, wer eine deutsche Rente bezieht und im Ausland wohnt. Das heißt: Wer als deutscher Rentner ab 2015 in Spanien lebt, sollte davon ausgehen, dass eine Steuererklärung beim Finanzamt Neubrandenburg notwendig wird. In vielen Fällen besteht hier eine Erklärungspflicht. Und wer es nicht von sich aus klärt, bekommt früher oder später Post — meistens dann, wenn die Steuer schon mit Säumniszinsen aufgelaufen ist.
Mein Rat: Wer ab 2015 in Rente gegangen ist und in Spanien lebt, sollte sich umgehend mit dem Finanzamt Neubrandenburg in Verbindung setzen — auch wenn der Beginn der Rente schon einige Jahre her ist.
Wichtig zu wissen: Die Steuern für die zurückliegenden Jahre muss man nachzahlen, daran führt kein Weg vorbei. Aber wer von sich aus auf das Finanzamt zugeht, vermeidet Säumniszuschläge, Verspätungszinsen und im schlimmsten Fall eine Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung. Wer dagegen wartet, bis das Finanzamt ihn findet — und es findet ihn, weil Deutschland und Spanien automatische Kontrollmitteilungen austauschen — der zahlt deutlich mehr.
Die Beamtenpension — eine Welt für sich
Eine ganz besondere Kategorie sind die ehemaligen Beamten, Richter, Soldaten und Berufssoldaten der Bundeswehr. Wer eine deutsche Beamtenpension bezieht und in Spanien lebt, fällt in der Regel nicht unter die normale Renten-Regelung des DBA.
Für Pensionen gilt grundsätzlich das Kassenstaatsprinzip: Wer die Pension zahlt, hat in den meisten Fällen das Besteuerungsrecht. Und das ist Deutschland. Auch wenn der Beamtenpensionär seit zwanzig Jahren auf Lanzarote lebt, im Padrón eingetragen ist, eine spanische Gesundheitskarte hat und seinen Lebensmittelpunkt eindeutig hier hat — seine Pension wird in der Regel in Deutschland versteuert.
Das DBA sieht für Beamtenpensionen Sonderregelungen vor, die im Einzelfall geprüft werden sollten. Eine bekannte Konstellation, die zu einer Verlagerung der Besteuerung nach Spanien führen kann, ist die Annahme der spanischen Staatsbürgerschaft. Aber das ist ein großer Schritt, den die wenigsten gehen wollen — und auch hier sollte ein asesor fiscal die individuelle Situation prüfen.
Was viele Beamtenpensionäre überrascht, ist die Frage der spanischen Steuererklärung. Die Antwort ist nicht ganz eindeutig. Wer ausschließlich eine Beamtenpension bezieht und keine weiteren Einkünfte hat — keine Mieten, keine Zinsen, keine zusätzliche Rente — ist nach reiner Lehre nicht zur Abgabe einer spanischen Steuererklärung verpflichtet, weil die Pension nach DBA in Spanien steuerfrei ist und der Progressionsvorbehalt nichts zu erhöhen hätte.
In der Praxis empfehlen viele asesores fiscales trotzdem, eine Erklärung einzureichen, in der die Pension als steuerfreies Einkommen mit Progressionsvorbehalt deklariert wird. Das schafft eine saubere Aktenlage und verhindert, dass die Hacienda Jahre später Nachfragen stellt. Und genau hier liegt eine Falle: Manche spanischen Steuerbeamten kennen den Sonderfall Beamtenpension nicht und versuchen, die Pension trotzdem zu besteuern. Wer dann keinen guten Berater hat, läuft in einen langen, nervigen Streit.
Sobald aber andere Einkünfte ins Spiel kommen — und das ist der Normalfall — wird die Sache anders. Sie müssen erklärt werden, und der Progressionsvorbehalt der Pension zieht den Steuersatz für diese anderen Einkünfte deutlich nach oben.
Die Mieteinnahme aus Deutschland — der Klassiker mit Tücken
Viele Rentner haben in Deutschland noch eine Immobilie, die vermietet ist. Auch hier gibt es eine eigene Logik.
Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien werden grundsätzlich in Deutschland versteuert — das ist das Belegenheitsprinzip. Aber: Spanien nimmt diese Einnahmen ins Welteinkommen auf und besteuert sie ebenfalls, mit Anrechnung der deutschen Steuer. Das heißt: Auch hier gibt es zwei Steuererklärungen. Die deutsche für die Mieteinnahmen, die spanische, in der die Mieteinnahmen erneut auftauchen und die deutsche Steuer angerechnet wird.
Ein Detail, das viele übersehen: In Deutschland sind Werbungskosten, Abschreibungen und Reparaturen sehr großzügig absetzbar. In Spanien gelten andere Regeln. Was hier als Einkommen gilt, kann von der deutschen Berechnung deutlich abweichen.
Vier Rechenbeispiele — was wirklich übrig bleibt
Jetzt wird es konkret. Vier Szenarien, die ich für 2026 mit den geltenden Sätzen und Freibeträgen durchgerechnet habe.
Wichtig vorweg, und das ist mir ernst:
Die folgenden Beispiele sind bewusst vereinfacht und dienen nur der Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Berechnung. Jede einzelne Situation hat ihre eigenen Besonderheiten — Ehegattensplitting, gemeinsame oder getrennte Veranlagung, regionale Unterschiede, persönliche Abzüge. Die hier genannten Zahlen sind also Richtwerte, keine verbindlichen Berechnungen. Wer es genau wissen will, kommt um einen asesor fiscal nicht herum.
Beispiel 1: Anneliese, 70 Jahre, gesetzliche Rente von 1.500 Euro im Monat
Anneliese lebt seit drei Jahren auf Lanzarote, ist Resident, kein weiteres Einkommen. Ihre deutsche Rente begann 2018 — also nach der 2015-Grenze.
In Deutschland zahlt sie auf 18.000 Euro Bruttorente die 5-Prozent-Quellensteuer: rund 900 Euro. In Spanien hat sie als über 65-Jährige einen Grundfreibetrag von 6.700 Euro plus eine Reduktion für Renteneinkommen. Nach Anwendung aller Freibeträge bleibt ein zu versteuerndes Einkommen, auf das die spanische IRPF anfällt — schätzungsweise rund 1.000 bis 1.300 Euro. Davon wird die deutsche Steuer angerechnet, sodass Anneliese in Spanien etwa 100 bis 400 Euro nachzahlt.
Unterm Strich: Etwa 1.000 bis 1.300 Euro Steuern im Jahr auf 18.000 Euro Rente. Effektive Belastung rund 6 bis 7 Prozent.
Beispiel 2: Heinz und Petra, beide 68 Jahre, gemeinsame Rente 2.200 Euro plus 400 Euro Mieteinnahme aus einer Wohnung in Deutschland
Heinz und Petra leben seit fünf Jahren auf Lanzarote. Beide sind Resident, beide ab 2015 in Rente gegangen.
In Deutschland zahlen sie auf die Renten 5 Prozent Quellensteuer (rund 1.320 Euro). Auf die Mieteinnahme von 4.800 Euro im Jahr fällt deutsche Einkommensteuer an — nach Abzug von Werbungskosten und einem rechnerischen Abschreibungsanteil bleibt vielleicht ein Drittel als zu versteuerndes Einkommen, also rund 1.600 Euro, in der unteren Stufe also rund 200 bis 300 Euro deutsche Steuer.
In Spanien wird das Welteinkommen veranlagt: Renten plus Mieteinnahme, abzüglich Freibeträgen. Bei gemeinsamer Veranlagung sind die Freibeträge größer. Schätzungsweise fallen in Spanien rund 2.500 bis 3.500 Euro IRPF an, abzüglich der angerechneten deutschen Steuer rund 900 bis 2.000 Euro Nachzahlung in Spanien.
Unterm Strich: Insgesamt etwa 2.500 bis 3.500 Euro Steuern im Jahr auf 31.200 Euro Bruttoeinkommen. Effektive Belastung rund 8 bis 11 Prozent.
Beispiel 3: Wolfgang, 69 Jahre, ehemaliger Studienrat, Beamtenpension 2.800 Euro im Monat
Wolfgang lebt seit acht Jahren auf Lanzarote, hat seine deutsche Staatsbürgerschaft behalten. Seine Beamtenpension wird in Deutschland versteuert — und zwar voll, wie bei jedem deutschen Pensionär.
Bei 33.600 Euro Bruttopension fallen in Deutschland nach Abzug von Versorgungsfreibetrag, Werbungskostenpauschale und Grundfreibetrag etwa 4.000 bis 5.000 Euro Einkommensteuer an. In Spanien wird die Pension steuerfrei gestellt, aber unter Progressionsvorbehalt — was nichts ausmacht, weil Wolfgang keine weiteren Einkünfte in Spanien hat.
Eine Erklärung in Spanien ist hier nicht zwingend, wird aber von vielen Beratern empfohlen, um eine saubere Aktenlage zu schaffen.
Unterm Strich: Etwa 4.000 bis 5.000 Euro Steuern im Jahr auf 33.600 Euro Pension. Effektive Belastung rund 12 bis 15 Prozent. Wolfgang zahlt also alles in Deutschland — Spanien hat hier nur eine mögliche Meldepflicht.
Beispiel 4: Wolfgang noch einmal, jetzt mit einer Wohnung an der Küste
Bleiben wir bei Wolfgang, dem ehemaligen Studienrat mit 2.800 Euro Beamtenpension. Diesmal hat er sich vor ein paar Jahren eine kleine Wohnung an der Küste gekauft, die er ganzjährig an Touristen vermietet. Die Bruttoeinnahmen liegen bei rund 10.000 Euro im Jahr.
In Deutschland ändert sich nichts an der Pension: Die wird wie gehabt voll versteuert, mit etwa 4.000 bis 5.000 Euro Einkommensteuer. Aber jetzt kommt das Spanien-Thema. Die Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Spanien werden grundsätzlich in Spanien versteuert — Belegenheitsprinzip.
Bei touristischer Kurzzeitvermietung gelten dabei keine Vergünstigungen, wie sie bei langfristig vermieteten Hauptwohnsitzen möglich wären. Werbungskosten können aber abgezogen werden: anteilige Hausgemeinschaftskosten, Versicherung, IBI, Wasser, Strom für Leerstandszeiten, eine pauschale Abschreibung von drei Prozent auf den Gebäudeanteil, kleinere Reparaturen. Realistisch bleibt nach Abzug der Werbungskosten ein Nettogewinn von vielleicht 6.000 bis 7.000 Euro übrig.
Und nun greift der Progressionsvorbehalt: Die Beamtenpension wird zwar nicht selbst versteuert, aber sie wird in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen. Das heißt, die 6.000 bis 7.000 Euro Mietgewinn werden nicht nach dem niedrigen Eingangssatz besteuert, sondern landen rechnerisch in einer höheren Steuerstufe.
Unterm Strich: Auf die spanischen Mieteinnahmen fallen schätzungsweise 1.500 bis 2.500 Euro Steuern in Spanien an, die der Brutto-Mieteinnahme also rund 15 bis 25 Prozent abschneiden. Dazu kommen die Steuern auf die Pension die in Deutschland bezahlt werden müssen.
Was Wolfgang vorher dachte: "10.000 Euro Mieteinnahmen, das ist ein schönes Zubrot." Was wirklich übrig bleibt: nach Werbungskosten und Steuern oft nur die Hälfte oder sogar weniger.
Wer eine Touristenwohnung als Beamtenpensionär hier kauft, sollte das vorher genau durchrechnen.
Was uns die Beispiele zeigen - Vier Schlüsse aus diesen Beispielen
Erstens
Bei kleineren bis mittleren Renten ist die Steuerbelastung in Spanien überraschend niedrig — vor allem dank der erhöhten Freibeträge für Rentner. Anneliese mit 1.500 Euro Rente zahlt unter Strich rund sieben Prozent Steuern. In Deutschland würde sie auf dieselbe Rente ähnlich oder sogar mehr zahlen.
Zweitens
Sobald andere Einkünfte ins Spiel kommen — Mieten, Zinsen, eine zweite Rente — wird es komplizierter. Die Steuererklärung muss in beiden Ländern korrekt erfolgen, und das Anrechnungsverfahren funktioniert nur, wenn alles sauber dokumentiert ist.
Drittens
Beamtenpensionäre haben es einfach und kompliziert zugleich. Einfach, weil sie in der Regel nur in Deutschland Steuern zahlen. Kompliziert, weil sie in Spanien je nach Situation eine Erklärung abgeben sollten — und weil viele spanische Steuerbeamte den Sonderfall Beamtenpension nicht kennen, was zu unnötigen Auseinandersetzungen führen kann. Hier zahlt sich ein guter asesor fiscal besonders aus.
Viertens
Eine spanische Touristenwohnung wirkt oft attraktiver, als sie ist. Werbungskosten, der Progressionsvorbehalt und die fehlenden Vergünstigungen für Kurzzeitvermietung schlagen auf die Rendite. Wer sich hier eine Wohnung zur Vermietung anschaffen will, sollte die Kalkulation lieber zweimal machen.
Im nächsten und letzten Teil
Damit haben wir die wichtigsten Steuerfragen für Rentner durchgegangen. Im sechsten und letzten Teil dieser Serie ziehen wir Bilanz: Für wen lohnt sich die Residencia auf den Kanaren wirklich — und für wen nicht?
Welche Profile passen zur Insel — und welche sind besser woanders aufgehoben?
Was sind die häufigsten Fehler, und wie vermeidet man sie?
Denn dieselbe Entscheidung, die dem einen Ruhe bringt, kann den anderen Jahre später teuer einholen.
Das ehrliche Fazit
Bisher fünf Teile über Behörden, Steuern, Mythen, Beispiele, Sonderfälle. Wer bis hierher mitgelesen hat, weiß bereits, dass die Antwort auf die Titelfrage kein einfaches Ja oder Nein sein kann. Wer die Antwort einfach haben will, liest besser einen Reiseprospekt.
Hier kommt das ehrliche Fazit. Kein Werbetext. Kein Schreckgespenst. Nur eine ruhige Einschätzung, die unterscheidet — weil die Lebenssituationen verschieden sind und die Entscheidung deshalb nicht für jeden gleich ausfällt.
Für wen die Residencia eine gute Entscheidung ist
Es gibt Konstellationen, in denen die Residencia klar Sinn ergibt.
Der erste Typ ist der Rentner mit einer mittleren gesetzlichen Rente, der sich wirklich auf den Inseln niederlassen will. Dauerhaft, nicht nur im Winter. Wer das tut, wohnt am Ende in einem Land mit spürbaren Steuerfreibeträgen für Rentner, mit einem funktionierenden öffentlichen Gesundheitssystem, mit angenehmem Klima und günstigen Lebenshaltungskosten im Vergleich zu vielen deutschen Großstädten. Die Steuerlast ist bei Rentnern ohne weitere Einkünfte oft überraschend niedrig, wie das Beispiel von Anneliese gezeigt hat. Sieben Prozent effektive Steuerbelastung ist ein Wert, der in Deutschland schwer zu unterbieten ist.
Der zweite Typ ist jemand, der gar keine echte Wahl mehr hat — weil er bereits seit Jahren hier lebt, hier den Mittelpunkt seines Lebens hat, hier seine Ärzte, seine Nachbarn, seine Gewohnheiten. Für diesen Menschen ist die Residencia keine strategische Überlegung mehr, sondern eine ehrliche Beschreibung der Realität. Es ist schlicht falsch, weiterhin so zu tun, als wäre man Tourist — und die steuerrechtlichen Konsequenzen dieser Fiktion sind, wie wir gesehen haben, keine Kleinigkeit.
Der dritte Typ ist derjenige, dem Planungssicherheit wichtig ist. Wer weiß, wo er steht — wer offiziell Resident ist, wer eine saubere Aktenlage in Spanien und in Deutschland hat, wer seine Steuerpflichten kennt und erfüllt — der schläft ruhiger. Nicht, weil das alles billig wäre, sondern weil das Nicht-Wissen und das Nicht-Handeln im Laufe der Jahre oft teurer werden.
Für wen die Residencia keine gute Entscheidung ist
Auch das muss gesagt werden, und es gilt ebenso klar. Wer eigentlich zwei Leben führen will — sechs Monate Kanaren, sechs Monate Deutschland, und das komfortabel in beide Richtungen — der tut sich mit einer formalen Residencia keinen Gefallen, wenn die tatsächliche Nutzung diese Residencia nicht trägt.
Die 183-Tage-Regel ist keine Empfehlung, sondern eine Grenze. Wer unterhalb bleibt und trotzdem Resident ist, schafft Widersprüche, die früher oder später unangenehm werden.
Wer eine substanzielle Beamtenpension bezieht, keine weiteren Einkünfte hat und seinen Lebensmittelpunkt eigentlich noch in Deutschland sieht, findet in der Residencia kaum Vorteile. Er zahlt Steuern für seine Pension ohnehin in Deutschland. Das Residieren in Spanien fügt in diesem Fall vor allem Verwaltungsaufwand hinzu.
Wer in Deutschland noch aktive geschäftliche Interessen hat — Firmenbeteiligungen, Vermietung größerer Objekte, komplexe Kapitalerträge — sollte sehr sorgfältig prüfen, ob die spanische Residencia das Steuer- und Haftungsgefüge vereinfacht oder verkompliziert. Häufig ist es das Zweite.
Und wer die Kanaren vor allem deshalb als Wohnsitz in Betracht zieht, weil er gehört hat, hier gebe es niedrige Steuern — der sollte Teil 4 dieser Serie noch einmal lesen, wo der Mythos vom Steuerparadies ausführlich behandelt wird.
Das Steuerparadies ist ein Mythos. Der Alltag ist kleinteiliger, ordentlich und manchmal bürokratisch. Wer mit überzogenen Erwartungen kommt, ist schnell enttäuscht.
Wer hier arbeitet, hat keine Wahl
Für Rentner ist die Residencia eine Entscheidung. Für alle, die auf den Kanaren arbeiten wollen, ist sie es nicht. Wer in Spanien arbeitet oder geschäftliche Aktivitäten ausübt, muss eine Residencia beantragen — egal ob als Angestellter oder als Selbstständiger. Kein Weg daran vorbei, keine Grauzone. Wer als Autónomo arbeitet, braucht die Residencia für die Anmeldung bei der Seguridad Social. Wer als Angestellter bei einem spanischen Arbeitgeber tätig ist, ebenso.
Eine Ausnahme besteht lediglich bei sogenannten Entsendungen — also wenn ein deutsches Unternehmen seinen Mitarbeiter vorübergehend nach Spanien schickt. Diese Regelung ist jedoch zeitlich begrenzt und an mehrere Voraussetzungen geknüpft. Sie ist kein Dauerzustand und kein Schlupfloch, sondern ein klar definierter Sonderfall.
Wer dauerhaft hier lebt und für eine deutsche Firma von Lanzarote aus arbeitet, sollte sehr genau prüfen, ob diese Konstruktion wirklich trägt — denn nicht selten läuft die Sozialversicherung weiter in Deutschland, obwohl die Arbeit längst von hier aus erbracht wird.
Kurz gesagt: Wer hier arbeitet, wird Resident. Das ist keine Option, das ist die Regel.
Die häufigsten Fehler, und wie man sie vermeidet
Nach allem, was diese Serie durchleuchtet hat, lassen sich die typischen Fehler klar benennen.
Der erste Fehler ist der Aufschub. Man lebt seit Jahren hier, fühlt sich wohl, regelt aber nichts. Kein Padrón (Eintrag ins Einwohnermelderegister), keine NIE, keine Anmeldung beim Finanzamt Neubrandenburg. Die Post kommt trotzdem irgendwann — und dann kostet es oft deutlich mehr als nötig.
Der zweite Fehler ist der falsche Berater für die Steuern. Und hier lohnt es sich, etwas genauer hinzuschauen — denn nicht jeder, der sich asesor fiscal nennt oder so auftritt, ist es auch wirklich.
In Spanien gibt es echte asesores fiscales — mit staatlich anerkannter Qualifikation und Berufshaftpflichtversicherung.
Und es gibt Beratungsbüros, manchmal gestoría genannt, die Steuererklärungen ausfüllen, gelegentlich auch "versuchen" zu beraten, aber oft weder die gleiche Qualifikation noch die gleiche Absicherung mitbringen. Der Unterschied ist von außen kaum zu erkennen — er zeigt sich erst dann, wenn etwas schiefgeht.
Der Unterschied liegt nicht im Preis und nicht im Auftreten — er liegt in der Ausbildung, in der Erfahrung und im Ernstfall in der Haftung. Ich habe das selbst erlebt und in Teil 4 dieser Serie beschrieben: 25.000 Euro Steuern und Strafen, die ich persönlich nachzahlen musste — weil jemand, der sich Steuerberater nannte, den korrekten Weg schlicht nicht kannte.
Dasselbe gilt umgekehrt: Ein Steuerberater in Deutschland, der keine Erfahrung mit Auslandsrentnern hat, gibt anderen Rat als jemand, der täglich mit dieser Konstellation arbeitet. Beide können gut sein — aber sie müssen voneinander wissen und miteinander sprechen. Wer das nicht koordiniert, riskiert Widersprüche zwischen den Erklärungen.
Die Frage, die man stellen sollte, ist also nicht nur: Hat dieser Berater eine ordentliche Website und einen freundlichen Empfang? Sondern: Kennt er das DBA? Hat er Erfahrung mit dem Finanzamt Neubrandenburg? Betreut er regelmäßig deutsche Rentner mit Einkünften aus beiden Ländern? Wer diese Fragen stellt und klare Antworten bekommt, ist gut aufgestellt. Wer ausweichende Antworten bekommt, sollte weiterschauen.
Der dritte Fehler ist der Glaube, dass nichts passiert. Deutschland und Spanien tauschen Kontrollmitteilungen aus. Die Systeme sind vernetzt. Wer eine deutsche Rente bezieht und in Spanien gemeldet ist, ist in beiden Systemen sichtbar. Steuerhinterziehung ist hier keine Grauzone mehr.
Der vierte Fehler ist die Unterschätzung der Immobilienfrage. Wer auf den Inseln eine Wohnung kauft, tut gut daran, vorher zu klären: Eigennutzung oder Vermietung? Kurz oder lang? Und was bedeutet das konkret für die spanische Steuererklärung, für den IBI, für die Touristenlizenz? Die Wohnung an der Küste ist selten das, was sie auf den ersten Blick zu sein scheint.
Eine ehrliche Empfehlung
Wer mich fragt — und viele fragen, im Gespräch, nach dem Lesen der vorigen Teile — bekommt folgende Antwort.
Wenn Sie wirklich hier leben wollen, dann leben Sie auch wirklich hier. Holen Sie sich Ihren Padrón (Einwohnermeldestelle), Ihre Residencia — das Zertifikat als EU-Bürger — klären Sie die Steuersituation in beiden Ländern, und holen Sie sich Hilfe bei jemandem, der das Handwerk kennt. Der Aufwand ist überschaubar. Die Klarheit, die danach kommt, ist es wert.
Wenn Sie aber eigentlich zwei Heimaten wollen, dann seien Sie ehrlich mit sich selbst. Die Kanaren funktionieren nicht nebenbei. Sie sind ein Ort, an dem man lebt oder eben nicht. Diese Entscheidung hat Konsequenzen — steuerliche, soziale, praktische. Und die Konsequenzen sind handhabbar, wenn man sie kennt und annimmt.
Die Kanaren sind schön. Das Klima ist gut. Die Menschen, die hier wirklich ankommen, sind in den meisten Fällen froh, dass sie es getan haben. Aber ankommen bedeutet, sich einzulassen. Auf das Bürokratische, das Spanische, das Insulare. Wer das tut, findet hier etwas Seltenes: ein ruhiges Leben an einem ruhigen Meer, mit überschaubaren Steuern und einer Gesundheitsversorgung, die viel besser ist als ihr Ruf. Wer nur halb ankommen will, findet die halbe Version davon. Und die ist meistens komplizierter.
Das war die Serie.
Danke für das Interesse.
B.H.G. Zinhard
Wer Fragen hat, stellt sie. Und wer jetzt manches klarer sieht als vorher, dem haben diese sechs Teile vielleicht bereits geholfen.
Diese Serie erschien auch in der Facebook-Gruppe Hola Lanzarote +++.
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Ein letzter, aber wichtiger Hinweis
Diese Serie gibt ausschließlich persönliche Erfahrungen und Beobachtungen des Autors wieder. Sie ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder behördliche Beratung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten asesor fiscal oder Steuerberater.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI recherchiert und verfasst sowie mit offiziellen Quellen abgeglichen. Gesetzliche Vorschriften und Verfahrensregeln können sich jederzeit ändern.
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